Steuerfreiheit eines Stipendiums

Die Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium der DFG erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendienzahlungen.

Sti­pen­di­en sind unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen steu­er­frei. Die­se Vor­aus­set­zun­gen sind laut einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs auch bei einem Hei­sen­berg-Sti­pen­di­um der Deut­schen For­schungs­ge­mein­schaft (DFG) erfüllt. Die DFG ist zwar ein pri­va­ter Sti­pen­di­en­ge­ber, erfüllt aber die Vor­aus­set­zun­gen für die Steu­er­frei­heit von Sti­pen­di­en eines pri­va­ten Sti­pen­di­en­ge­bers, weil sie aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke ver­folgt. Außer­dem über­schrei­tet das Sti­pen­di­um nicht den für die Bestrei­tung des Lebens­un­ter­halts erfor­der­li­chen Betrag und ist auch nicht mit der Ver­pflich­tung zu einer bestimm­ten wis­sen­schaft­li­chen Gegen­leis­tung ver­bun­den.