Mehrfache Ausschöpfung des Höchstbetrags für Investitionsabzugsbeträge

Ein Einzelunternehmer mit mehreren voneinander unabhängigen Gewerbebetrieben kann den Höchstbetrag für Investitionsabzugsbeträge potenziell mehrfach ausschöpfen.

Für die Inan­spruch­nah­me von Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trä­gen gibt es einen jähr­li­chen Höchst­be­trag, der pro Unter­neh­men geprüft wird. Wenn ein Ein­zel­un­ter­neh­mer zwei von­ein­an­der unab­hän­gi­ge Betrie­be führt, kann er den Höchst­be­trag so für jeden Betrieb sepa­rat aus­schöp­fen Das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf muss­te sich nun mit der Fra­ge befas­sen, ob der Inha­ber eines Alt­ma­te­ri­al­groß­han­dels einen zwei­ten Gewer­be­be­trieb führt oder ob ein ein­heit­li­cher Gewer­be­be­trieb vor­liegt.

Der Klä­ger hat­te zuvor von sei­ner Mut­ter einen Schrott­han­del geerbt, der unter der­sel­ben Anschrift geführt wur­de, aber sepa­ra­te Geschäfts­räu­me, Kon­ten und eine sepa­ra­te Buch­füh­rung sowie eine eige­ne Steu­er­num­mer besaß. Das Finanz­ge­richt ging in die­sem Fall von einem ein­heit­li­chen Gewer­be­be­trieb aus, weil die Betriebs­tei­le nicht nur unter einer gemein­sa­men Anschrift tätig sind, son­dern gleich­ar­ti­ge Tätig­kei­ten aus­füh­ren und sich gegen­sei­tig ergän­zen. Das Gericht berück­sich­tig­te noch wei­te­re Fak­to­ren, die aber zum sel­ben Ergeb­nis führ­ten. Gegen das Urteil hat der Klä­ger Revi­si­on beim Bun­des­fi­nanz­hof ein­ge­legt.