Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, sodass dieses nun verkündet werden und in Kraft treten kann.

Der Bun­des­rat hat in sei­ner Sit­zung am 22. März 2024 dem Wachs­tums­chan­cen­ge­setz zuge­stimmt und damit einen Kom­pro­miss­vor­schlag des Ver­mitt­lungs­aus­schus­ses bestä­tigt. Auf Vor­schlag des Ver­mitt­lungs­aus­schus­ses wur­den zahl­rei­che Ände­run­gen am Gesetz vor­ge­nom­men, dar­un­ter:

  • Ein­füh­rung einer degres­si­ven Abschrei­bung für Wohn­ge­bäu­de von 5 %,

  • Ein­füh­rung einer degres­si­ven Abschrei­bung auf beweg­li­che Wirt­schafts­gü­ter für 9 Mona­te,

  • auf vier Jah­re befris­te­te Anhe­bung des Ver­lust­vor­trags auf 70 Pro­zent (ohne Gewer­be­steu­er) sowie

  • Aus­wei­tung der steu­er­li­chen For­schungs­för­de­rung.

Die ursprüng­lich geplan­te Kli­ma­schutz-Inves­ti­ti­ons­prä­mie ist nicht mehr Teil des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes. Das Gesetz soll in der abge­speck­ten Form zu steu­er­li­chen Ent­las­tun­gen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro füh­ren. Alle Details zur End­fas­sung des Geset­zes fin­den Sie in einer der nächs­ten Aus­ga­ben.