Letztmalige Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen

Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung zu den Corona-Wirtschaftshilfen ist ein letztes Mal verlängert worden, und zwar bis zum 30. September 2024.

Bund und Län­der haben sich im Ein­klang mit den Berufs­or­ga­ni­sa­tio­nen der prü­fen­den Drit­ten auf eine letzt­ma­li­ge Frist­ver­län­ge­rung zur Ein­rei­chung der Schluss­ab­rech­nung ver­stän­digt. Die Schluss­ab­rech­nun­gen der Coro­na-Wirt­schafts­hil­fen (Über­brü­ckungs-, Novem­ber- und Dezem­ber­hil­fen) kön­nen dem­nach noch bis zum 30. Sep­tem­ber 2024 ein­ge­reicht wer­den. Mit die­ser Frist­ver­län­ge­rung sind auch eini­ge Ver­ein­fa­chun­gen im Prüf­ver­fah­ren ver­bun­den. Durch die­se Maß­nah­men sol­len den 21 Bewil­li­gungs­stel­len im Lauf des Jah­res mög­lichst alle der noch rund 400.000 aus­ste­hen­den Schluss­ab­rech­nun­gen zur Prü­fung vor­lie­gen.