Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Mehr Kin­der­geld und eine Anpas­sung steu­er­li­cher Eck­wer­te bedeu­ten vor allem für Fami­li­en eine finan­zi­el­le Ver­bes­se­rung.
Der ent­schä­di­gungs­lo­se Ent­zug von Akti­en im Rah­men eines Insol­venz­ver­fah­rens der Akti­en­ge­sell­schaft führt zu einem steu­er­lich anzu­er­ken­nen­den Ver­lust.
Vor 2009 im Betriebs­ver­mö­gen erwor­be­ne Akti­en unter­lie­gen nach Über­füh­rung ins Pri­vat­ver­mö­gen beim spä­te­ren Ver­kauf nicht der Steu­er­pflicht.
Die Ver­lust­ver­rech­nungs­be­schrän­kung für Steu­er­stun­dungs­mo­del­le darf das Finanz­amt bei einer Kapi­tal­an­la­ge nur dann anwen­den, wenn der Anbie­ter auch mit ent­spre­chen­den steu­er­li­chen Vor­tei­len gewor­ben hat.
Neben Nicht­an­wen­dungs­ge­set­zen zu steu­er­zah­ler­freund­li­chen Urtei­len gibt es 2020 für Kapi­tal­an­le­ger vor allem Detail­än­de­run­gen für bestimm­te Anla­ge­for­men.
Auch wenn Opti­ons­schei­ne eigen­stän­di­ge Wirt­schafts­gü­ter sind, füh­ren deren Kos­ten zu Anschaf­fungs­ne­ben­kos­ten der spä­ter durch Aus­übung der Opti­on erwor­be­nen Akti­en.
Das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2019 ist nach dem Bun­des­tag auch vom Bun­des­rat ver­ab­schie­det wor­den.
Wenn Kapi­tal­erträ­ge aus Depots bei ver­schie­de­nen Ban­ken mit­ein­an­der ver­rech­net wer­den sol­len, muss bis zum 15. Dezem­ber eine Ver­lust­be­schei­ni­gung bean­tragt wer­den.
Wenn das Finanz­amt in einem Jahr mehr Kir­chen­steu­er zurück­zahlt als gezahlt wur­de, kann die­ser Erstat­tungs­über­hang nicht mit einem Ver­lust­vor­trag ver­rech­net wer­den.
Weil die Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen eines Steu­er­stun­dungs­mo­dells auf Anle­ge­r­ebe­ne statt­fin­det und nicht beim Anbie­ter, kann im Ein­zel­fall auch dann ein Steu­er­stun­dungs­mo­dell vor­lie­gen, wenn die pro­gnos­ti­zier­ten Ver­lus­te allein auf die gesetz­li­che Abschrei­bung zurück­ge­hen.