Existenzgründer

Neben diver­sen Ver­bes­se­run­gen beim inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag sind jetzt zwei Gestal­tungs­mo­del­le mit dem Abzugs­be­trag gesetz­lich aus­ge­schlos­sen.
Die “Novem­ber­hil­fe” ist eine zusätz­li­che Unter­stüt­zung für Betrie­be, Selb­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen, die von den aktu­el­len Coro­na-Ein­schrän­kun­gen beson­ders betrof­fen sind.
Die Coro­na-Hil­fen wur­den erneut nach­jus­tiert und erwei­tert. Neben der neu­en Novem­ber-/De­zem­ber­hil­fe wird die Über­brü­ckungs­hil­fe bis Juni 2021 ver­län­gert und aus­ge­wei­tet.
Neben den all­ge­mei­nen Abzugs­be­schrän­kun­gen für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer spie­len bei Ehe­gat­ten und Lebens­part­nern auch die Eigen­tums- oder Miet­ver­hält­nis­se eine Rol­le bei der Fra­ge, wel­che Kos­ten abzieh­bar sind.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2020 soll neben diver­sen Ver­bes­se­run­gen beim inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag auch zwei Gestal­tungs­mo­del­le mit dem Abzugs­be­trag gesetz­lich aus­schlie­ßen.
Die Über­brü­ckungs­hil­fe für beson­ders von der Coro­na-Kri­se betrof­fe­ne Unter­neh­men geht in eine 2. Pha­se mit nied­ri­ge­ren Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen und höhe­ren För­der­gren­zen.
Klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men kön­nen ab 2020 eine steu­er­li­che For­schungs­zu­la­ge von bis zu 1 Mio. Euro erhal­ten.
Beson­ders von der Coro­na-Kri­se betrof­fe­ne Unter­neh­men erhal­ten nach dem Aus­lau­fen der Sofort­hil­fe eine wei­te­re Über­brü­ckungs­hil­fe zur Siche­rung der betrieb­li­chen Exis­tenz.
Die Gro­ße Koali­ti­on hat ein umfang­rei­ches Kon­junk­tur­pa­ket mit vie­len Ände­run­gen im Steu­er­recht geschnürt.
Unter­neh­mer oder Frei­be­ruf­ler, die in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung frei­wil­lig ver­si­chert sind, kön­nen bei den meis­ten Kran­ken­kas­sen momen­tan form­los eine Stun­dung der Bei­trä­ge bean­tra­gen.